JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 13.02.2007, Aktenzeichen: 322 Ss 24/07 (Owi)
| Leitsatz: | Eine unter § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV unterfallende Bilddarstellung liegt inbesondere dann vor, wenn beim Betrachter der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur teilweise entkleidet dargestellt wird, wenn sich schon allein aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose die unnatürliche Geschlechtsbetontheit ergibt. |
| Rechtsgebiete: | JMStV, OWiG |
| Vorschriften: | JMStV § 4 Abs. 1 Ziff. 9, JMStV § 24 Abs. 1 Ziff. 1 lit. i, OWiG § 20, |
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