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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 12.11.2003, Aktenzeichen: 13 W 104/03 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 W 104/03

Beschluss vom 12.11.2003


Leitsatz:Zur Frage, ob der Insolvenzverwalter für einen beabsichtigten Rechtsstreit Prozesskostenhilfe erhält, wenn der Prozesserfolg - das Bestehen der angemeldeten Forderung vorausgesetzt - hauptsächlich einem Insolvenzgläubiger zugute käme, dessen Forderung der Insolvenzverwalter vorläufig bestreitet.
Vorschriften:-,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 9 O 268/03

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