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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 12.10.2001, Aktenzeichen: 3 Ws 397/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 Ws 397/01

Beschluss vom 12.10.2001


Leitsatz:Ein Angeklagter verstößt in der Regel gegen die ihm nach § 44 Satz 1 StPO obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er, nach Einlegung eines Rechtsbehelfs vor Zugang einer Ladung zur Hauptverhandlung eine längere Urlaubsreise (7 1/2 Wochen) ins Ausland antritt, ohne sicherzustellen, dass ihn Zustellungen erreichen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 44 Satz 1,

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