JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 12.10.2001, Aktenzeichen: 3 Ws 397/01
| Leitsatz: | Ein Angeklagter verstößt in der Regel gegen die ihm nach § 44 Satz 1 StPO obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er, nach Einlegung eines Rechtsbehelfs vor Zugang einer Ladung zur Hauptverhandlung eine längere Urlaubsreise (7 1/2 Wochen) ins Ausland antritt, ohne sicherzustellen, dass ihn Zustellungen erreichen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 44 Satz 1, |
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