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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 12.05.2009, Aktenzeichen: 2 Ws 103/09 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 Ws 103/09

Beschluss vom 12.05.2009


Leitsatz:§ 457 III StPO bezieht sich nicht auf die Vollstreckung von Sicherungshaftbefehlen. Er kann daher nicht als Eingriffsgrundlage für eine Telekommunikationsüberwachung zur Vollstreckung eines Sicherungshaftbefehles herangezogen werden.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 457 Abs. 3,

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