JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 12.03.2001, Aktenzeichen: 4 W 199/00
| Leitsatz: | 1. Die Kompetenz des Verwalters zu dringenden Instandsetzungsmaßnahmen nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG umfasst in der Regel nicht die Vergabe eines Auftrags zu einer umfassenden Sanierung der Fassade. 2. Die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine Gesamtsanierung hat der Verwalter durch Ermittlungen über Möglichkeiten der Instandhaltung und -setzung sowie deren Kosten sorgfältig vorzubereiten, z. B. durch Einholung von Angeboten. Auf bloße Empfehlungen von Fachleuten darf er sich nicht verlassen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 27, |
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