JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 22 Ss 6/04
| Leitsatz: | Wird bei einem mit einem Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Einspruchsfrist verbundenen Einspruch gegen einen Strafbefehl zunächst allein über den Wiedereinsetzungsantrag entschieden und Wiedereinsetzung rechtskräftig versagt, entfaltet dieser Beschluss keine Bindungswirkung hinsichtlich der Wirksamkeit der Zustellung des Strafbefehls bei der späteren Entscheidung über die Zulässigkeit des Einspruchs. |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 44, StPO § 410, StGB § 157, |
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