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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 11.10.2001, Aktenzeichen: 8 W 375/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 8 W 375/01

Beschluss vom 11.10.2001


Leitsatz:Der Geschäftswert eines bei der Bestellung eines Erbbaurechtes dem Grundstückseigentümer vorbehaltenen Vorkaufsrechts kann, bei vorgesehener Bebauung, auch wenn die Veräußerung des Erbbaurechts seines Zustimmung bedarf, die Hälfte des Betrages der voraussichtlichen Baukosten erreichen.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 20 Abs. 2, KostO § 30 Abs. 1, KostO § 156 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 5 T 163/01

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