( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 11.07.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 240/05 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 1 Ws 240/05

Beschluss vom 11.07.2005


Leitsatz:Über einen Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 275a StPO kann nur durch Urteil, und nicht durch Beschluss entschieden werden.

Wird dennoch durch Beschluss entschieden und wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, so handelt es sich der Sache nach um eine Revision gegen ein -fehlerhaftes- Urteil. Über dieses Rechtsmittel hat daher das Revisionsgericht zu entscheiden; eine Zuständigkeit des Beschwerdegerichts ist insoweit nicht gegeben.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 275a,
Verfahrensgang:LG Hannover 31a 10/05 vom 26.04.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 11.07.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 240/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-celle/olg-celle-beschluss-vom-11-07-2005-az-1-ws-24005

"OLG-CELLE - 11.07.2005, 1 Ws 240/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN