JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 11.04.2001, Aktenzeichen: 13 W 24/01
| Leitsatz: | Wendet sich ein bundesweiter Anbieter hochpreisiger Parfümmarken mit einer Unterlassungsverfügung gegen einen Wettbewerbsverstoß im Internet durch einen unter einer ohne weiteres auffindbaren und marktgängigen Domain auftretenden Konkurrenten, so ist ein vom Verfügungskläger angegebener Streitwert von 100.000 DM auch für ein einstweiliges Verfügungsverfahren angemessen. |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Vorschriften: | GKG § 12 Abs. 1, ZPO § 3, |
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