JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 11.03.2003, Aktenzeichen: 6 W 16/03
| Leitsatz: | 1. Ohne weitere Anhaltspunkte kann alleine aus einem etwa 8 Monate nach Testamentserrichtung erstatteten fachärztlichen Gutachten in einem Betreuungsverfahren nicht geschlossen werden, dass die Erblasserin bereits im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an einer Altersdemenz in einem Umfang litt, die ihre Testierfähigkeit gem. § 2229 Abs. 4 BGB ausschloss. 2. Kein Indiz für eine fehlende Testierfähigkeit stellt hierbei der Umstand dar, dass die Erblasserin statt ihres einzigen Sohnes eine Familienfremde und ihr erst seit einiger Zeit bekannte Person zum Erben einsetzt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2229, |
| Stichworte: | Erbrecht, Testament, |
| Verfahrensgang: | LG Hildesheim 3 O 26/03 vom 05.02.2003 |
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