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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 11.02.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 64/08 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 1 Ws 64/08

Beschluss vom 11.02.2008


Leitsatz:Eine Straussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB kann jedenfalls nicht allein mit der Begründung versagt werden, der Verurteilte sei nicht bereit, dem nach § 454 Abs. 2 StPO beauftragten Sachverständigen gegenüber bestimmte Angaben zu machen.

Dies gilt namentlich dann, wenn die Weigerung des Verurteilten auf nachvollziehbaren Gründen beruht und eine Reihe günstiger Prognosekriterien bereits erfüllt sind.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 57 Abs. 1, StPO § 454 Abs. 2,
Stichworte:Strafaussetzung, Sachverständiger, Mitwirkung,

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