JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 11.02.2003, Aktenzeichen: 6 W 9/03
| Leitsatz: | 1. Eine Sanktionsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, dass ein Kind, welches beim Tode des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil verlangt, auch beim Tod des Längstlebenden nur den Pflichtteil erhält, muss nicht zwingend als stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe auszulegen sein. 2. Ein Schlusserbe kann zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten trotz eingetretener Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments nicht verlangen, dass dieser sich bestimmter Verfügungen unter Lebenden enthält. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2269, |
| Stichworte: | Erbrecht, Testament, |
| Verfahrensgang: | LG Hildesheim 4 O 27/03 vom 06.02.2003 |
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