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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 10.04.2007, Aktenzeichen: 13 Verg 5/07 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 Verg 5/07

Beschluss vom 10.04.2007


Leitsatz:Hat ein Nachprüfungsantrag dahin Erfolg gehabt, dass der beabsichtigte Zuschlag an die Beigeladene zu unterbleiben hat und neu zu werten ist, und legt die Beigeladene dagegen sofortige Beschwerde ein, ist ihr Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde unzulässig.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 118,
Stichworte:sofortige Beschwerde, aufschiebende Wirkung,

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