JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 10.04.2007, Aktenzeichen: 13 Verg 5/07
| Leitsatz: | Hat ein Nachprüfungsantrag dahin Erfolg gehabt, dass der beabsichtigte Zuschlag an die Beigeladene zu unterbleiben hat und neu zu werten ist, und legt die Beigeladene dagegen sofortige Beschwerde ein, ist ihr Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Vorschriften: | GWB § 118, |
| Stichworte: | sofortige Beschwerde, aufschiebende Wirkung, |
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