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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 10.03.2006, Aktenzeichen: 3 W 29/06 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 W 29/06

Beschluss vom 10.03.2006


Leitsatz:Es kann mutwillig im Sinne des § 114 ZPO sein, wenn eine Klage erhoben werden soll, mit der die Zwangsvollstreckung einer Bank aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde in das gesamte Vermögen für unzulässig erklärt werden soll, wenn die Bank einen ausdrücklichen Verzicht insoweit erklärt hat.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 767, ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5,
Stichworte:Mutwillige Rechtsverfolgung,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 7 O 40/05

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