JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 10.01.2008, Aktenzeichen: 13 Verg 11/07
| Leitsatz: | a) Eine Rüge im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB muss erkennen lassen, dass von der Vergabestelle die Beseitigung des angesprochenen Vergaberechtsfehlers gefordert wird. b) "Nachgeschobene" Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer dem Vergabesenat geltend gemacht wird. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB. |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Vorschriften: | GWB § 107 Abs. 3 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | VK beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, VgK - 4020/07 vom 18.10.2007 |
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