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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 09.03.2009, Aktenzeichen: 13 W 20/09 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 W 20/09

Beschluss vom 09.03.2009


Leitsatz:Die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde, ist unzulässig, wenn sie mit dem Ziel eingelegt ist, die Erledigung der Hauptsache auszusprechen und wenn der Antragsgegner nicht am Verfahren beteiligt war.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 922,
Stichworte:Verfügungsverfahren, Erledigung der Hauptsache, Beschwerde,
Verfahrensgang:LG Stade, 4 O 41/09 vom 02.02.2009

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