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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 08.12.2005, Aktenzeichen: 13 Verg 2/05 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 Verg 2/05

Beschluss vom 08.12.2005


Leitsatz:1. Ein Bieter, der vor Zuschlagserteilung von dem vermeintlichen Vergaberechtsverstoß erfahren und rechtzeitig vor dem Zuschlag (§ 115 Abs. 1 GWB) Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren beantragt hat, kann sich auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 VgV nicht berufen.

2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB (Rügeobliegenheit) greift nicht ein, wenn der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung durchgeführt hat, und der potzenzielle Auftragnehmer, der das Nachprüfungsverfahren beantragt, nicht zu den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern zählt.

3. Der Antrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Dieses fehlt, wenn ein Schadensersatzprozess, dessen Vorbereitung das Feststellungsverfahren dienen soll, offenbar aussichtslos erscheint und auch sonst kein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art zu erkennen ist.
Rechtsgebiete:VgV, GWB
Vorschriften:VgV § 13, GWB § 107 Abs. 3 Satz 1, GWB § 114 Abs. 2 Satz 2,

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