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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 08.11.2004, Aktenzeichen: 4 AR 90/04 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 AR 90/04

Beschluss vom 08.11.2004


Leitsatz:Die sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren richtet sich nach den Angaben, mit denen der Antragsteller bei Verfahrensbeginn sein Interesse beziffert. Kommt der aufgrund des Beweisbeschlusses beauftragte Sachverständige zu einer davon abweichenden höheren oder niedrigeren Kostenschätzung, wird davon jedenfalls nicht mehr die einmal gegebene sachliche Zuständigkeit des Gerichts berührt; § 506 ZPO ist auf diesen Fall nicht anwendbar.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 281, ZPO § 486,
Stichworte:Beweisverfahren, Verweisung,
Verfahrensgang:LG Verden 5 OH 20/04
AG Rotenburg (Wümme)8 H 10/04

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