JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 08.10.2003, Aktenzeichen: 2 W 106/03
| Leitsatz: | Ein gerichtlicher (Pferde)Sachverständiger kann nicht deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, weil er zwar die Prozessbevollmächtigten der Klägerseite und eines Beklagten von einem Besichtigungs- und Untersuchungstermin eines Reitpferdes informiert hat, versehentlich aber nicht den Prozessbevollmächtigten des zweiten Beklagten (Einzelfallentscheidung). |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 406, ZPO § 42, |
| Stichworte: | Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, |
| Verfahrensgang: | LG Verden 5 O 486/02 vom 11.09.2003 |
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