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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 08.10.2003, Aktenzeichen: 2 W 106/03 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 W 106/03

Beschluss vom 08.10.2003


Leitsatz:Ein gerichtlicher (Pferde)Sachverständiger kann nicht deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, weil er zwar die Prozessbevollmächtigten der Klägerseite und eines Beklagten von einem Besichtigungs- und Untersuchungstermin eines Reitpferdes informiert hat, versehentlich aber nicht den Prozessbevollmächtigten des zweiten Beklagten (Einzelfallentscheidung).
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 406, ZPO § 42,
Stichworte:Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit,
Verfahrensgang:LG Verden 5 O 486/02 vom 11.09.2003

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