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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 08.07.2005, Aktenzeichen: 4 AR 68/05 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 AR 68/05

Beschluss vom 08.07.2005


Leitsatz:Streitgenossenschaft i.S.v. § 60 ZPO liegt nicht vor und die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn der Kläger einen Verkehrsunfall mit abgeschlossen geglaubten Folgen erlitten hat, etwa ein Jahr später einen weiteren Verkehrsunfall mit anderem Gegner an anderem Ort erleidet und nun beide Unfallgegner und deren verschiedene Haftpflichtversicherer als Streitgenossen verklagt, weil er nicht weiß aber für möglich hält, dass das beim ersten Unfall erlittene HWS-Schleudertrauma vielleicht sich im Gesamtbild der körperlichen Beeinträchtigungen nach dem zweiten Unfall ausgewirkt haben könnte.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 36, ZPO § 60,
Stichworte:Streitgenossenschaft,
Verfahrensgang:LG Hannover 2 O 60/05

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