JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 07.12.2006, Aktenzeichen: 2 W 137/05
| Leitsatz: | 1. Eine Gehörsrüge ist auch unbegründet, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht kausal für die angegriffene Entscheidung war. 2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für Kostenfestsetzungsanträge im Falle einer Masseunzulänglichkeit ist nicht auf Fallgestaltungen übertragbar, die noch nach der Konkursordnung abzuwickeln sind. |
| Rechtsgebiete: | InsO, KO |
| Vorschriften: | InsO §§ 208 ff., InsO § 208 Abs. 1, InsO § 208, InsO § 209, InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 210, KO § 59 Abs. 1 Nr. 1, KO § 60, KO § 60 Abs. 1 Nr. 1, |
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