JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 07.05.2007, Aktenzeichen: 4 AR 27/07
| Leitsatz: | 1. Ein Verweisungsbeschluss in dem ein Insolvenzgericht seine örtliche Zuständigkeit verneint, ist objektiv willkürlich und damit nicht bindend, wenn der Beschluss erst nach Rechtskraft der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht. 2. Nach rechtskräftiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Insolvenzgericht aufgrund der Heilung aller verfahrensrechtlichen Mängel, die nicht derart schwerwiegend sind, dass sie zur Nichtigkeit des Beschlusses über die Verfahrenseröffnung führen, seine Zuständigkeit für das Verfahren nicht mehr zu prüfen, eine Verweisung an ein anderes Gericht kommt ohnehin nicht mehr in Betracht. |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Vorschriften: | InsO § 3, InsO § 4, ZPO § 281, |
| Stichworte: | Insolvenzverfahren, örtliche Zuständigkeit, Verweisung Verfahrensgang:, AG Walsrode 11 IN 37/07, AG Celle 34 IN 6/07, |
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