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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 07.04.2006, Aktenzeichen: 1 ARs 18/05 (Ausl) 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 1 ARs 18/05 (Ausl)

Beschluss vom 07.04.2006


Leitsatz:1. Der Vertrauensgrundsatz steht der Zulässigkeit der Auslieferung auch nach bereits abgelehnter Bewilligung in derselben Sache nicht entgegen, wenn ein erneutes, auf neue Umstände gestütztes Auslieferungsersuchen vorliegt.

Die Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union (EuHbG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748) aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 (2 BvG 2236/04) stellt einen neuen beachtlichen Umstand dar.

2. Die Auslieferung eines Ausländers mit deutschen Familienangehörigen zur Strafvollstreckung in sein Heimatland ist auch unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG zulässig.
Rechtsgebiete:IRG, GG, BVerfGG
Vorschriften:IRG § 32, IRG § 73, GG Art. 6, BVerfGG § 79 Abs. 2,
Stichworte:Auslieferung, Vertrauensgrundsatz, neue Umstände, Schutz von Ehe und Familie,

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