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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 06.10.2003, Aktenzeichen: 2 W 107/03 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 W 107/03

Beschluss vom 06.10.2003


Leitsatz:1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar.

2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO.
Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Vorschriften:ZPO § 240, ZPO § 249, InsO § 47,
Stichworte:Unterbrechung, Insolvenzeröffnung, Aussonderung,
Verfahrensgang:LG Hannover 14 O 197/03

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