JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 06.05.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 206/08
| Leitsatz: | Erwägt die Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Reststrafenvollstreckung aus einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren wegen einer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art, ist in der Regel zumindest dann vorab ein Sachverständigengutachten über die Gefährlichkeit des Verurteilten einzuholen, wenn der Vollstreckungsleiter die weitere Vollstreckung an die nach den allgemeinen Vorschriften zuständige Vollstreckungsbehörde abgegeben hat (entgegen OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 91). |
| Rechtsgebiete: | StPO, JGG |
| Vorschriften: | StPO § 454, JGG § 85, |
| Stichworte: | Strafaussetzung, Gefährlichkeitsgutachten, Jugendstrafe, |
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