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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 06.05.2004, Aktenzeichen: 4 U 30/04 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 U 30/04

Beschluss vom 06.05.2004


Leitsatz:1. Auch nach der Einführung von § 839 a BGB verbleibt es dabei, dass gegen den mit einem Wertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren beauftragten Sachverständigen vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche Verfahrensbeteiligten nicht bestehen (im Anschluss an BGH NJW 2003, 2825 - zum alten Recht - )

2. Sieht der Sachverständige von einer Besichtigung des Versteigerungsobjekts ab, weil ihm z.B. der Zutritt nicht gestattet wird, und weist er im Gutachten ausdrücklich darauf hin, können Ansprüche nach § 839 a BGB nicht auf die unterbliebene Besichtigung gestützt werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 839a,
Verfahrensgang:LG Hannover 4 O 216/03 vom 09.01.2004

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