JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 06.05.2004, Aktenzeichen: 4 U 30/04
| Leitsatz: | 1. Auch nach der Einführung von § 839 a BGB verbleibt es dabei, dass gegen den mit einem Wertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren beauftragten Sachverständigen vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche Verfahrensbeteiligten nicht bestehen (im Anschluss an BGH NJW 2003, 2825 - zum alten Recht - ) 2. Sieht der Sachverständige von einer Besichtigung des Versteigerungsobjekts ab, weil ihm z.B. der Zutritt nicht gestattet wird, und weist er im Gutachten ausdrücklich darauf hin, können Ansprüche nach § 839 a BGB nicht auf die unterbliebene Besichtigung gestützt werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 839a, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 4 O 216/03 vom 09.01.2004 |
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