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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 05.09.2006, Aktenzeichen: 4 AR 60/06 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 AR 60/06

Beschluss vom 05.09.2006


Leitsatz:Ergeben sich aus einem Schreiben des Mitarbeiters einer insolventen Gesellschaft unübersehbare Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung, so ist ein gleichwohl erfolgter Verweisungsbeschluss an das Wohnsitzgericht des Bestatters für dieses Gericht nicht bindend.
Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Vorschriften:InsO § 3, ZPO § 26, ZPO § 281, ZPO § 281,
Stichworte:Insolvenzverfahren, Zuständigkeitsbestimmung, Firmenbestattung,
Verfahrensgang:AG Potsdam 35 IN 325/06
AG Hannover 906 IN 153/06

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