JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 05.08.2003, Aktenzeichen: 4 W 111/03
| Leitsatz: | Das Grundbuchamt hat zu Recht Eintragungsanträge auf weitere Aufteilung von Wohnungseigentum zurückgewiesen, da durch die Neuaufteilung auch Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt worden ist und deshalb alle Wohnungseigentümer der Eintragung zustimmen müssen, auch wenn die Teilungserklärung dem Antragssteller umfassende Sondernutzungsrechte einräumt sowie eine Vollmacht, die Teilungserklärung zu ändern oder zu ergänzen. |
| Rechtsgebiete: | GBO, WEG |
| Vorschriften: | GBO § 19, WEG § 5, WEG § 10, |
| Stichworte: | Eintragungen im Grundbuch, |
| Verfahrensgang: | LG Verden 6 T 115/03 vom 24.06.2003 AG Achim 2 AC 76516 ZZ |
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