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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 05.08.2003, Aktenzeichen: 4 W 111/03 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 111/03

Beschluss vom 05.08.2003


Leitsatz:Das Grundbuchamt hat zu Recht Eintragungsanträge auf weitere Aufteilung von Wohnungseigentum zurückgewiesen, da durch die Neuaufteilung auch Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt worden ist und deshalb alle Wohnungseigentümer der Eintragung zustimmen müssen, auch wenn die Teilungserklärung dem Antragssteller umfassende Sondernutzungsrechte einräumt sowie eine Vollmacht, die Teilungserklärung zu ändern oder zu ergänzen.
Rechtsgebiete:GBO, WEG
Vorschriften:GBO § 19, WEG § 5, WEG § 10,
Stichworte:Eintragungen im Grundbuch,
Verfahrensgang:LG Verden 6 T 115/03 vom 24.06.2003
AG Achim 2 AC 76516 ZZ

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