JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 05.02.2004, Aktenzeichen: 11 W 9/04
| Leitsatz: | Die Zumutbarkeit einer Vorschussleistung durch einzelne Insolvenzgläubiger für die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung des Insolvenzschuldners ist grundsätzlich nicht von der prozentualen Höhe der zu erwartenden Quote abhängig. Sie kann im Einzelfall auch unterhalb einer zu erwartenden Befriedigungsquote von 50% zumutbar sein. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 116, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe des Insolvenzverwalters, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover vom 08.01.2004 |
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