JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 05.01.2004, Aktenzeichen: 4 W 217/03
| Leitsatz: | Die Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung des Liquiditätsmangels auf dem Geschäftskonto der Gemeinschaft durch Beschluss der Eigentümerversammlung widerspricht auch gegenüber dem Ersteher von Wohnungs- und Teileigentum regelmäßig nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, weil durch die Umlage nicht der Voreigentümer von der Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Wohngelder befreit , sondern zum Nutzen der derzeitigen Miteigentümer die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschaft abgewendet werden soll. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23 Abs. 2, |
| Stichworte: | Bürgerliches Recht, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 1 T 20/03 vom 19.11.2003 AG Hameln 12 II 6/03 |
Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 05.01.2004, Aktenzeichen: 4 W 217/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 05.01.2004, 4 W 217/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum