( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 04.10.2005, Aktenzeichen: Not 10/05 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: Not 10/05

Beschluss vom 04.10.2005


Leitsatz:Das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeurkG greift nicht ein, soweit sich die Tätigkeit der bevollmächtigten Sozien eines Notars auf Erklärungen beschränkt, die lediglich dem Vollzug, der Durchführung oder Abwicklung der zugrunde liegenden Immobilenkaufverträge dient. Das gilt auch dann, wenn die den Sozien erteilte Vollmacht zu weitergehenden Rechtshandlungen ermächtigt, die aber tatsächlich nicht vorgenommen werden.
Rechtsgebiete:BeurkG
Vorschriften:BeurkG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4,
Stichworte:Mitwirkungsverbot,
Verfahrensgang:LG Hannover 2 W 117 - SH III vom 22.02.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Beschluss vom 04.10.2005, Aktenzeichen: Not 10/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-celle/olg-celle-beschluss-vom-04-10-2005-az-not-1005

"OLG-CELLE - 04.10.2005, Not 10/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN