JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 04.09.2001, Aktenzeichen: 4 W 228/01
| Leitsatz: | Ein Wohnungseigentümer ist nicht deswegen von seinem Stimmrecht bei einer Beschlussfassung über eine Sonderumlage ausgeschlossen, weil er mit Zahlungen aus früher beschlossenen Umlagen in Rückstand ist und die Eigentümergemeinschaft eine zwangsweise Beitreibung der Rückstände wie auch zu beschließender weiterer Beträge für aussichtslos hält. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 25 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | LG Verden 2 T 107/01 AG Walsrode 6 II 31/00 |
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