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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 04.07.2005, Aktenzeichen: 4 W 137/05 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 137/05

Beschluss vom 04.07.2005


Leitsatz:Haben die Parteien ein früheres Zwangsgeldfestsetzungsverfahren nach Auskunftserteilung übereinstimmend für erledigt erklärt, besteht ein Anspruch auf erneute Auskunftserteilung allenfalls dann, wenn der Gläubiger nachweist, dass die früher erteilte Auskunft fehlerhaft oder unvollständig war und er unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben auf die nochmalige Auskunftserteilung angewiesen ist.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB §§ 259 f, ZPO § 888,
Stichworte:Zwangsgeld, Auskunftserteilung, Wiederholung,
Verfahrensgang:LG Hannover 6 O 314/02 vom 20.05.2005

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