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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 04.02.2004, Aktenzeichen: 21 WF 12/04 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 21 WF 12/04

Beschluss vom 04.02.2004


Leitsatz:Mit einer im Prozess um Kindesunterhalt rechtskräftig titulierten Forderung kann der in Prozessstandschaft klagende Elternteil auch im Kostenausgleichsverfahren gegen den Kostenerstattungsanspruch aufrechnen. Die Aufrechnung ist zulässig, sobald die Parteien ihre gegenseitigen Kostenfestsetzungsanträge dem Gericht eingereicht haben.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 104,
Stichworte:Kostenerstattungsanspruch, Kostenausgleich, Aufrechnung, materiellrechtliche Einwendungen,
Verfahrensgang:AG Wennigsen 12 F 1068/02 vom 07.11.2004

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