JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 03.11.2004, Aktenzeichen: 4 W 201/04
| Leitsatz: | Der Anfechtungsgläubiger kann auf Grund von Zahlungstiteln gegen den Schuldner, der seine Miteigentumshälfte durch eine anfechtbare Rechtshandlung auf die Anfechtungsgegnerin und nunmehrige Alleineigentümerin übertragen hat, diese nicht nur auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die übertragene Grundstückshälfte in Anspruch nehmen, sondern auf Grund des Duldungstitels und der Zahlungstitel gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung auch die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil des Schuldners beantragen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, AnfG |
| Vorschriften: | BGB § 1114, ZPO § 864 Abs. 2, AnfG § 7, |
| Stichworte: | Anfechtung der Übertragung eines Miteigentumsanteils, Zwangshypothek an fingiertem Miteigentumsanteil, |
| Verfahrensgang: | LG Hildesheim 5 T 376/04 vom 05.10.2004 AG Hildesheim vom 07.09.2004 |
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