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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 03.01.2008, Aktenzeichen: 9 W 136/07 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 9 W 136/07

Beschluss vom 03.01.2008


Leitsatz:Ein Ablehnungsgesuch wird unzulässig, wenn der abgelehnte Richter aus dem Spruchkörper ausscheidet. Eine sofortige Beschwerde, die gegen den das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluss eingelegt wird, ist damit wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42,
Stichworte:Befangenheit, Rechtsschutzbedürfnis, Ausscheiden des Richters,
Verfahrensgang:LG Hildesheim, 6 O 74/06 vom 24.08.2007

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