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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 03.01.2005, Aktenzeichen: 6 W 125/04 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 6 W 125/04

Beschluss vom 03.01.2005


Leitsatz:Hat der Erblasser Testamentsvollstreckung nur für den Erbteil eines von zwei Miterben angeordnet und beantragt der unbelastete Miterbe die Entlassung des Testamentsvollstreckers, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung im Lichte der unterschiedlichen Interessen des Antragstellers und belasteten Miterben, der es bei der Testamentsvollstreckung belassen will, zu würdigen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2227,
Stichworte:Entlassung des Testamentsvollstreckers.,
Verfahrensgang:LG Hannover 12 T 106/04 vom 26.10.2004
AG Hameln 19 VI 487/01

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