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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 02.10.2008, Aktenzeichen: 13 Verg 4/08 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 Verg 4/08

Beschluss vom 02.10.2008


Leitsatz:1. Ob ein Angebot aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen gewesen wäre, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (BGHZ 169, 131, 142).

2. Der Grundsatz, dass beim Fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen ein Angebot zwingend auszuschließen ist, gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn die Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wett bewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt. Dadurch widerlegt der Auftraggeber die grundsätzliche Annahme, dass den von ihm in den Aus schreibungsunterlagen geforderten Preisangaben und Erklärungen Relevanz für die Vergabeentscheidung zukommt. In einem solchen Ausnahmefall, in dem die geforderte Angabe als reiner Formalismus anzusehen wäre, stellt sich der Ausschluss eines Angebots, das diese Angaben nicht enthält, durch den Auftraggeber als Verstoß gegen den auch im Vergabeverfahren gelten den Grundsatz von Treu und Glauben dar.

3. Fordert der Auftraggeber Nachunternehmer namentlich zu benennen und die jeweils zu erbringende Teilleistung durch Angabe der Ordnungsziffer so wie einer verbalen Umschreibung der Tätigkeit zu bezeichnen, muss sich der genaue Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistung zumindest aus dem Zusammenspiel zwischen der ziffernmäßigen Bezeichnung der Teilleistung und ihrer konkreten Tätigkeitsbeschreibung so eindeutig bestimmen lassen, dass dem Auftraggeber eine konkrete Zuordnung jeder einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu einem bestimmten Nachunternehmer möglich ist.
Rechtsgebiete:GWB, VOB/A, BGB
Vorschriften:GWB § 107 Abs. 2, VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1, VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b, BGB § 242,
Stichworte:Zulässigkeit, Angebotsausschluss, Treu und Glauben, Nachunternehmer,
Verfahrensgang:VK beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, VgK 23/08 vom 26.06.2008

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