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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 02.10.2007, Aktenzeichen: 2 W 85/07 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 W 85/07

Beschluss vom 02.10.2007


Leitsatz:Bei einem Verstoß des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegen die Pflicht aus § 407 a Abs. 3 ZPO (Überschreitung des Vorschusses ohne vorherige Anzeige) kommt eine Kürzung der Sachverständigenvergütung nur dann in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Prognoseentscheidung festgestellt werden kann, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen eingeschränkt oder ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre.
Rechtsgebiete:ZPO, JVEG
Vorschriften:ZPO § 407 a Abs. 3, JVEG § 4 Abs. 3,
Stichworte:Sachverständigenvergütung, Überschreitung des Kostenvorschusses,
Verfahrensgang:LG Hannover 13 O 318/06 vom 20.09.2007

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