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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 02.02.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 623/06 (StrVollz) 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 1 Ws 623/06 (StrVollz)

Beschluss vom 02.02.2007


Leitsatz:1. Für Verlegungen aus Sicherheitsgründen in eine Zweigstelle derselben Anstalt müssen die Voraussetzungen des § 85 StVollzG jedenfalls dann vorliegen, wenn wegen der großen räumlichen Entfernung mit der Verlegung eine Unterbrechung der bisherigen Sozialkontakte des Gefangenen einhergeht.

2. § 85 StVollzG setzt nicht voraus, dass der Gefangene in eine Anstalt mit höherem Sicherheitsstandard verlegt wird.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 85,
Verfahrensgang:LG Oldenburg 15 StVK 1399/06 vom 05.12.2006

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