JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 05 / 2007
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Unterzeichnen Vertragsparteien eine formularmäßig vorbereitete, aber handschriftlich mit "Verhandlungsprotokoll" überschriebene Vereinbarung und bedankt sich am folgenden Tag die eine Seite schriftlich "für den bereits mündlich erteilten Auftrag", so ist der Vertrag mit dem sich aus dem Verhandlungsprotokoll ergebenden Inhalt zustande gekommen. 2. An diesem Ergebnis ändert sich nichts, wenn nachträglich ein maschinenschriftlich erstelltes Vertragsformular übersandt wird, dessen Unterzeichnung von dem Auftragnehmer verweigert wird, weil es nicht unerhebliche Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt enthalte. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 U 127/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Wird ein Ehemann von einem anderen Ehemann deshalb vorsätzlich getötet, weil der erstere ehewidrige Beziehungen mit der Ehefrau des letzteren unterhielt, so kann der Täter den von der Ehefrau des Getöteten erhobenen Ersatzansprüchen nicht den Einwand des Mitverschuldens des Getöteten wegen dessen ehewidrigen Verhältnisses mit der Ehefrau des Täters entgegenhalten. 2. War der Getötete in Besitz einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und wird von der anspruchsberechtigten Ehefrau geltend gemacht, das Unternehmen des Getöteten werde nicht von dessen Abkömmlingen fortgeführt, weil diese Erlaubnis personengebunden (gewesen) sei, so obliegt es dem Täter, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass das Unternehmen fortgeführt wird. 3. Hatten der getötete Ehemann und seine Ehefrau ein nach Steuern nachgewiesenes Jahreseinkommen von etwa ¤ 140.000,-- erzielt und wird von der ersatzberechtigten Ehefrau geltend gemacht, dass die von diesem Betrag, bereinigt um etwa ¤ 60.000,-- Kosten, verbliebene Summe nicht ganz oder teilweise angelegt, sondern "verlebt" worden sei, so obliegt es dem Schädiger, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass diese Behauptung unzutreffend ist. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 U 77/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein später hinzugezogener Nachbar ist nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet (wie BGHZ 148, 261 = MDR 2001, 1233 = NJW 2001, 3119). Dies gilt auch im Verhältnis zu Immissionen, die in der Nutzung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen ihren Ursprung haben. 2. Die Lästigkeit eines Geräusches, die für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nicht allein von Messwerten, sondern auch von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf die Beurteilung des Tatrichters ankommt. 3. Maßgebend für die Entscheidung, ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, ist eine wertende Betrachtung, wobei auch öffentliche Belange zu würdigen sind (hier: Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse durch ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs). |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 4 U 26/06 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Leitsatz: | 1. Spätestens mit der Verbringung des Transportgutes in die Lagerstelle im Bestimmungshafen endet die Verfügungsgewalt des Verfrachters, wenn im Konnossement ein Anderer als Ablader oder Empfänger genannt ist. 2. Erklärt sich der Verfrachter, der den Hintransport durchgeführt hat, nach Erreichen des Bestimmungshafens bereit, auch den Rücktransport vorzunehmen, so liegt darin nicht zugleich die Erklärung, er habe die Ware (noch) in der Verfügungsgewalt; vielmehr muss der Befrachter (auch) in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass das Transportgut in die Obhut des Verfrachters gelangt. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 108/06 | |