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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum04 / 2007 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 04 / 2007



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 49/06 vom 19.04.2007

Rechtsgebiete:HGB, BGB
Leitsatz:1. Ist eine Deklarierung eines zu befördernden Gutes auch im so genannten EDI-Verfahren als Wertpaket möglich, begründet das Unterlassen eines Versenders, eine solche vorzunehmen, den Vorwurf des Mitverschuldens, wenn die versandte Ware den Empfänger nicht erreicht.

2. Das Mitverschulden des Versenders, der weder das Paket als Wertpaket deklariert noch darauf hingewiesen hat, dass ein besonders großer Schaden droht, überwiegt im Regelfall nicht das qualifizierte Organisationsverschulden des Frachtführers, der auf eine lückenlose Schnittstellenkontrolle verzichtet.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 49/06



OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 7/07 vom 05.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Schließen die Parteien in beiderseitiger Anwesenheit von Rechtsanwälten einen gerichtlich protokollierten Vergleich, in dem es u.a. heißt: "Auf Lebzeiten des Beklagten verzichtet der Kläger auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages", so ist der Kläger auch dann nicht an einer Kündigung aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzuges des Beklagten gehindert, wenn der Beklagte als Gegenleistung für den vom Kläger ausgesprochenen Verzicht seinerseits bestimmte Vermögensgegenstände endgültig aufgegeben hat.

2. Die streitige Frage, ob die in § 314 Abs. 3 BGB enthaltene Regelung, dass nämlich die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund nur innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen werden kann, nachdem der Berechtigte vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat, auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzug des Mieters anzuwenden ist, bleibt offen.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 7/07

OLG-BREMEN – Beschluss, Verg 2/07 vom 03.04.2007

Rechtsgebiete:GWB, VgV, VOB/A
Leitsatz:1. Die Obliegenheit eines Bieters, ihm bekannt gewordene Verfahrensverstöße unverzüglich zu rügen, verlangt nicht nur eine Kenntnis der Tatsachen, die einen Verstoß gegen das Vergabeverfahren bedeuten könnten, sondern auch das Bewusstsein von deren rechtlicher Bedeutsamkeit, die bei schwieriger Rechtslage selbst bei einem bietenden Großunternehmen fehlen kann.

2. Da die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge hinsichtlich der dort in Art. 30 Abs. 1 Unterabsatz 2 für die Mitgliedstaaten verbindlichen Regelung in der Bundesrepublik Deutschland nicht innerhalb der bis zum Ablauf des 31. Januar 2006 bemessenen Frist umgesetzt worden ist, obliegt es dem mit einer Streitsache befassten Gericht, für dessen Entscheidung die Umsetzung dieser Vorschrift von ausschlaggebender Bedeutung ist, diese im Wege gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung des inländischen Rechts selbst vorzunehmen, denn diese Bestimmung ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau.

3. Wird eine Ausschreibung, die als nichtoffenes Verfahren (§ 101 Abs. 3 GWB) begonnen hat, nach dessen Abbruch als Verhandlungsverfahren (§ 101 Abs. 4 GWB) fortgesetzt, so dürfen ohne erneute öffentliche Bekanntmachung ausschließlich diejenigen Bieter in das fortgeführte Verfahren einbezogen werden, die in dem vorangegangenem Verfahren Angebote abgegeben haben, die nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen worden sind.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, Verg 2/07


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