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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum03 / 2007 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 03 / 2007



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Urteil, 5 U 44/06 vom 23.03.2007

Rechtsgebiete:BGB, BBodSchG
Leitsatz:1. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG besteht unabhängig davon, ob im Falle konkreter Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast die zuständige Behörde angeordnet hat, die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG).

2. Ist im Mietvertrag keine Regelung über die Haftung für den Zustand der Mietsache getroffen, so dass insoweit die gesetzlichen Regelungen des Mietrechts anwendbar sind, liegt hierin kein konkludenter Ausschluss des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG.

3. Die Verjährungsregelung des § 548 BGB (§ 558 a.F.) gilt nicht für Ansprüche aus § 24 Abs. 2 BBodSchG.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 5 U 44/06



OLG-BREMEN – Beschluss, Verg 3/06 vom 12.03.2007

Rechtsgebiete:GWB, ZPO
Leitsatz:1. Betreibt im Falle des § 114 Abs. 2 GWB die Vergabekammer das Verfahren nicht, so kommt eine Untätigkeitsbeschwerde mangels gesetzlicher Regelung allenfalls als ultima ratio in Betracht.

2. Die Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens müssen zunächst im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen, den Fortgang des Verfahrens zu erreichen.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, Verg 3/06

OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 117/06 vom 08.03.2007

Rechtsgebiete:BGB, InsO
Leitsatz:Teilt ein Insolvenzverwalter einem rechtsanwaltlich vertretenen Gläubiger, nachdem dessen Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt worden ist, auf eine schriftlich gestellte Anfrage schriftlich mit, "die Zahlung der Rechnung Ihrer Mandantin erfolgt nach mängelfreier Abnahme durch den Bauherrn und nach Zahlung unserer Schlussrechnung durch den Bauherrn", so wird dadurch kein Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 Satz 1 BGB erklärt und demgemäß auch keine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 117/06


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