JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Der leibliche Vater, der die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten will, ist für die Darlegung , dass es an einer sozial-familiären Beziehung fehle, in der Regel auf ein substantiiertes Bestreiten der Gegenseite angewiesen, um darauf sein weiteres Vorbringen oder etwaige Beweisangebote stützen zu können. 2. Weil Träger des Elternrechts für ein Kind nur eine Mutter und ein Vater sein können, kann der leibliche Vater die Feststellung seiner Vaterschaft nur erreichen, wenn er zugleich die rechtliche Vaterschaft - mit einer gemäß § 1600 e Abs. 1 Satz 1 BGB gegen das Kind und den rechtlichen Vater zu richtenden Klage - anficht. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 WF 110/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Wird ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück verkauft, so ist ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss wegen arglistigen Verschweigens dem Verkäufer bekannter Mängel (Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich) unwirksam, wenn der Verkäufer das Haus etwa zehn Jahre bewohnt hat und ein Sachverständiger feststellt, die Feuchtigkeitsschäden seien bereits langjährig vorhanden. 2. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Sachverständige in dem von ihm erstatteten schriftlichen Gutachten erklärt hat, die Schäden seien "für jeden, der sich für dieses Haus interessiere, deutlich erkennbar gewesen", und der Käufer das Haus einschließlich des Kellerbereichs nicht nur einmal besichtigt hat. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 U 77/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Leitsatz: | Als Ausgleich für die von einem Ausländer, der kraft einer vollziehbaren Abschiebungsverfügung zur Ausreise verpflichtet ist, erlittene - zwar materiell rechtmäßige, jedoch formell rechtswidrige - Freiheitsentziehung von 18,5 Stunden ist ein Schmerzensgeld von ¤ 30,-- angemessen. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 1 U 34/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das fabrikneue Kraftfahrzeuge an (Vertrags)Händler vertreibt, enthaltene Klausel "Für Bestellungen des Händlers gelten die Listenpreise für Vertragswaren in ihrer zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung gültigen Fassung. . . . ist berechtigt, die Listenpreise für Vertragswaren jederzeit neu festzusetzen und wird den Händler von einer Neufestsetzung unverzüglich unterrichten." ist der vom Bundesgerichtshof, veröffentlicht u.a. in BGHZ 164, 11, beurteilten und als unwirksam bezeichneten Klausel vergleichbar; ihr ist deshalb ebenfalls die Anerkennung zu versagen. 2. Dies gilt auch dann, wenn das Vertriebsunternehmen sich bereiterklärt, dem (Vertrags) Händler die Preisdifferenz für den Fall zu erstatten, dass dieser wegen eigener vertraglicher Bindungen nicht in der Lage ist, den erhöhten Preis an den Endabnehmer weiterzugeben, und wenn das Vertriebsunternehmen sich seinerseits einer vergleichbaren Klausel im Verhältnis zum Herstellerbetrieb ausgesetzt sieht. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 47/06 | |