JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Leitsatz: | Ein Bieter, der im Vergabeverfahren Kenntnis von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften erlangt, kann sofort einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nach § 107 Abs. 2 GWB stellen, wenn die ihm angekündigte Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter unmittelbar bevorsteht. Der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann dadurch genügt, dass unverzüglich nach Kenntnis vom Vergabeverstoß der Nachprüfungsantrag gestellt und in diesem Antrag der Verstoß gerügt wird. Eine gesonderte Rüge gegenüber der Vergabestelle ist in solchen Fällen nicht erforderlich. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, Verg 2/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Der einem minderjährigen Kind gegenüber zum Unterhalt Verpflichtete, der über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, aber wegen eines Studiums nicht erwerbstätig ist, ist angesichts seiner gesteigerten Unterhaltsverpflichtung im Regelfall unterhaltsrechtlich gehalten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das gilt auch dann, wenn der - vom anderen Elternteil gebilligte - Lebensplan des Unterhaltsverpflichteten ursprünglich ein Studium vorsah. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 UF 44/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, SGB II |
| Leitsatz: | 1. Das Unterhaltsrecht sieht eine Einkommensreduzierung aufgrund einer bedarfsgemeinschaftsinternen Umschichtung des Einkommens nach den Vorschriften des SGB II nicht vor. 2. Arbeitslosengeld II kann nicht als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen qualifiziert werden, wenn es dem Unterhaltspflichtigen nur deshalb gewährt wird, weil sein Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft umverteilt worden ist, so dass er seinen sozialrechtlich bestehenden Bedarf nicht mehr selbst decken kann. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 UF 46/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ist in einer vertraglichen Vereinbarung geregelt, dass ein auf ein Unternehmen im Ganzen oder eines Teils von diesem bezogenes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle gelten soll, "die binnen einer Frist von einem Jahr nach Beendigung dieses Kooperationsvertrages abgeschlossen werden", so kann die Vertragsauslegung ergeben, dass sich das Vorkaufsrecht auch auf einen Verkaufsfall bezieht, der während der Laufzeit des Kooperationsvertrages eintritt. 2. Unterlässt es der Vorkaufsverpflichtete pflichtwidrig, den Vorkaufsberechtigten wie vertraglich vereinbart über den Vorkaufsfall zu unterrichten, und vollzieht er das Erfüllungsgeschäft mit dem Dritten, so kann der Vorkaufsberechtigte Schadensersatz wegen der Pflichtverletzung des Vorkaufsverpflichteten von diesem nur dann verlangen, wenn er das ihm zustehende Vorkaufsrecht nach Maßgabe der dafür bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unzweideutig ausgeübt hat. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 17/06 | |