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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum06 / 2006 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Beschluss, 2 Sch 1/06 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:PO, UN-Übereinkommen
Leitsatz:1. Hat ein in London ansässiges Schiedsgericht einen Schiedsspruch auf der Grundlage britischen Verfahrensrechts erlassen, so handelt es sich um einen "ausländischen Schiedsspruch" im Sinne des § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wobei offen bleiben kann, ob es für diese Einordnung maßgeblich auf den Ort ankommt, an dem das Schiedsgericht zusammengetreten ist, oder auf das Verfahrensrecht, das es zugrunde gelegt hat.

2. Es bestehen unter dem Gesichtspunkt einer Vereinbarkeit eines Schiedsspruchs mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland keine Bedenken, wenn das Schiedsgericht dem Schiedsbeklagten die gesamten Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens auferlegt hat, obwohl der Schiedskläger nur mit einem Betrag von weniger als 2 % des ursprünglich eingeklagten Betrages obsiegt hat, sofern die Reduzierung der anfangs geltend gemachten Klagforderung darauf zurückzuführen ist, dass während des schiedsgerichtlichen Verfahrens Teilzahlungen geleistet worden und Aufwendungserstattungen eingetreten sind, die zur Verringerung der Klagforderung geführt haben.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 Sch 1/06



OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 19/06 vom 22.06.2006

Rechtsgebiete:UWG, BGB
Leitsatz:1. Der persönlichen Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person wegen einer von dieser begangenen wettbewerbswidrigen Handlung steht nicht entgegen, dass letztere wegen eben dieser Wettbewerbshandlung bereits erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen worden ist (vgl. OLG Nürnberg WRP 1971, 338 für den zeitlich umgekehrten Fall).

2. Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 - "Sporthosen" - und GRUR 1986, 252 - Sportschuhe").

3. Die Voraussetzungen der Möglichkeit zu einer persönlichen Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person hat die Partei darzulegen und zu beweisen, die deren Verantwortlichkeit für die wettbewerbswidrige Handlung für gegeben ansieht.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 19/06


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