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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum05 / 2006 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Beschluss, Verg 1/06 vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:GWB, VOB/A
Leitsatz:1. Werden in der Vergabebekanntmachung neben dem Preis noch weitere Kriterien als für die Zuschlagserteilung maßgeblich genannt, so handelt die Vergabestelle nicht fehlerhaft, wenn sie im Vergabevermerk niederlegt, dass sämtliche Angebote hinsichtlich der weiteren Kriterien gleich zu beurteilen seien, so dass der Zuschlag allein auf der Grundlage des (niedrigsten) Preises zu erteilen sei.

2. Wird in der Vergabebekanntmachung von den Anbietenden die Vorlage einer Geräteliste verlangt, so ist damit nicht die Notwendigkeit verbunden, dass der Anbietende Eigentümer der einzusetzenden Geräte sein muss oder diese im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bereits verbindlich angemietet hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei dem einzusetzenden Gerät um eine seltenes und kostenaufwendiges Objekt handelt.

3. Es bleibt offen, ob der Ausschlussgrund eines "unangemessen niedrigen" Angebots drittschützende Wirkung entfaltet. Selbst wenn mit dem OLG Düsseldorf (VergabeR 2001, 129; 2002, 471, 475) eine solche anzunehmen sein sollte, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den Zuschlag auf ein derartiges Angebot zu erteilen, sofern die Vergabestelle vom Bieter schriftlich Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen verlangt und erhalten hat (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/A).
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, Verg 1/06



OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 108/05 vom 04.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, InsO
Leitsatz:1. Unterrichtet ein Verkäufer, der dem Schuldner eine Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft hat, den vorläufigen Insolvenzverwalter über sein Eigentum und macht er zugleich ein Aussonderungsrecht geltend, so handelt der vorläufige und später endgültige Insolvenzverwalter pflichtwidrig und wird schadensersatzpflichtig, wenn er gleichwohl eine Veränderung der verkauften Sache veranlasst oder zulässt und/oder die Veräußerung der Sache an einen gutgläubigen Dritten herbeiführt.

2. Wird ein Personenkraftwagen, der nicht einer der üblichen Serienproduktionen entstammt, in der Weise umgestaltet, dass das Fahrzeug mittels umfassender Panzerung gegen Überfälle oder sonstige Anschläge gesichert wird, so ist damit eine "neue Sache" allenfalls dann und erst entstanden, wenn die Umbauarbeiten abgeschlossen sind.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 108/05


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