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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum03 / 2006 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 03 / 2006



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 115/05 vom 30.03.2006

Rechtsgebiete:HGB
Leitsatz:1. Der Unternehmer (Prinzipal) eines Handelsvertreterverhältnisses darf einen Anlass für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist in dem von dem Handelsvertreter gegen ihn geführten Rechtsstreit um die Frage der Berechtigung der fristlosen Kündigung nachträglich geltend machen, wenn er erst während des Rechtsstreits von den tatsächlichen Grundlagen dieses Kündigungsgrundes Kenntnis erlangt hat und ein gewichtiges Fehlverhalten des Handelsvertreters vorliegt (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 4. November 2002 - 19 U 38/02 - NJW-RR 2003, 398 = OLGRep 2003, 135).

2. Besteht ein Handelsvertreterverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und mehreren Schwesterunternehmen, so sind im Falle eines Vertrauensverstoßes des Handelsvertreters alle Unternehmen berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen (wie OLG Köln, a.a.O.).
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 115/05



OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 20/02 vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:HaustürWG
Leitsatz:Die Belehrung über das unter dem Haustürwiderrufsgesetz bestehende Widerrufsrecht des Verbrauchers im Immobilien-Strukturvertrieb ist als echte Verpflichtung der finanzierenden Bank - bei Meidung einer Einstandspflicht unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen - einzustufen, dem Verbraucher die Möglichkeit einzuräumen, sich von dem mit dem Darlehen zu finanzierenden Geschäft zu lösen.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 20/02

OLG-BREMEN – Beschluss, 2 W 19/06 vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Nimmt ein im Zuge einer Schlägerei Verletzter zwei an dieser Schlägerei beteiligte Personen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch, so ist diesen nicht allein deshalb Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung zu gewähren, wenn es im Strafverfahren nicht zu urteilsmäßigen Feststellungen über ihre Täterschaft kam, weil dieses nach Maßgabe des § 153 a Abs. 2 Satz 1 und 3 der Strafprozessordnung eingestellt worden ist.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 W 19/06


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