JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 09 / 2005
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, HOAI |
| Leitsatz: | 1. Vereinbart ein Architekt in unzulässiger Weise mit dem Bauherrn ein Honorar unterhalb der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), so verhält er sich widersprüchlich, wenn er später die Mindestsätze geltend macht. 2. Der berechtigt auf die Wirksamkeit einer solchen Honorarvereinbarung vertrauende Bauherr ist nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung des Differenzbetrages zwischen vereinbartem Honorar und Mindesthonorar nach der HOAI befreit, wenn er im Einzelnen darlegt oder sonst ersichtlich ist, dass ihm die Zahlung dieser Differenz nicht zugemutet werden kann. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 1 U 33/05 b | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Amtliche Auskünfte von Behörden (§ 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) sind als Beweismittel im Prozess zulässig. Dabei kann eine amtliche Auskunft einen Sachverständigenbeweis ersetzen. Eine amtliche Auskunft, die ein Gutachten einschließt, ist ein echtes Sachverständigengutachten und prozessual nach den Bestimmungen über die Erhebung eines Sachverständigen-gutachtens zu behandeln. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 1 U 49/05 a | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Leitsatz: | Wird ein Streitwert von dem zur Entscheidung des Rechtsstreits in erster Instanz berufenen Gericht ausdrücklich "vorläufig" festgesetzt, so ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschriften des § 63 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 67 Abs. 1 Satz 1 GKG in der seit dem 1. Juli 2004 geltenden Fassung des Art. 1 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) ebenso wie aus den bis zu diesem Zeitpunkt gültigen § 6 Satz 1, § 25 Abs. 1 GKG, dass eine eigenständige Beschwerde gegen diese Festsetzung unzulässig ist. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 W 71/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Leitsatz: | 1. Der Ladenangestellte eines Kfz.-Handelsgeschäfts ist aufgrund des § 56 HGB allein zur Vornahme von branchentypischen Rechtsgeschäften bevollmächtigt. Ob der Verkauf eines Personenkraftwagens in diesem Sinne branchentypisch ist, bestimmt sich maßgeblich nach dem konkreten Inhalt des Rechtsgeschäfts. 2. Der Ladenangestellte in einem Kfz.-Handelsgeschäft ist regelmäßig nicht befugt, Fahrzeuge aus dem Besitz seines Besitzherrn an Interessenten zu übereignen, ohne dass die Zahlung des Kaufpreises gesichert ist. 3. Stellt ein Kfz.-Handelsgeschäft einem Kaufinteressenten einen Personenkraftwagen für eine Probefahrt zur Verfügung, wird kein Leihverhältnis zwischen dem Handelsgeschäft und dem Interessenten begründet. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 1 U 50/05 | |