JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03 - BGHZ 159, 14 = MDR 2004, 1137 = BGHReport 2004, 1191 mit zust. Anm. von Jaspersen - schließt die sofortige Beschwerde und eine außerordentliche Beschwerde auch für den Fall aus, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 W 39/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 1 W 18/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 1 W 19/05 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die für das "Verfahren im Allgemeinen" zu entrichtende Gebühr (GKG Anlage 1 [KV] 1201 a.F., Nr. 1210 n.F.) bestimmt sich nach dem Wert des Streitgegenstandes im Zeitpunkt der Einreichung der Klage, so dass eine spätere Ermäßigung in Gestalt einer Teilrücknahme sich nicht gebührenmindernd auswirkt. 2. Der Ermäßigungstatbestand nach GKG Anlage 1 (KV) Nr. 1202 a. F., Nr. 1211 n.F. setzt entsprechend seinem eindeutigen Wortlaut die Beendigung des gesamten Verfahrens im Wege kostensparender Beendigungsgründe voraus. 3. Werden im Rahmen einer vergleichsweise getroffenen Kostenregelung die durch die Säumnis des Klägers entstandenen (zusätzlichen) Kosten diesem auferlegt, so zählt zu diesen nicht die bereits mit Einreichung der Klage nach dem vollen Wert des Streitgegenstandes entstandene Gebühr für das "Verfahren im Allgemeinen". |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 W 16/05 | |